FÖRDERUNGEN
Überblick der wichtigsten österreichischen Förderungen für Weiterbildung:
Arbeitsmarktservice Österreich, Bundesgeschäftsstelle
Bildungsfreibetrag für Unternehmen
Steurliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung
Hinweis:
Die Beschreibung der Förderungen ist nur als Basisinformation zu betrachten. Es ist unbedingt erforderlich sich bei den genannten Kontaktstellen ausführliche Förderrichtlinien zu besorgen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Arbeitsmarktservice Österreich, Bundesgeschäftsstelle
A-1200 Wien, Treustraße 35-43
Tel.: +43/1/331 78-0
www.ams.or.at
Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine. Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
- Frauen
- Männer ab 45 Jahre
- Unqualifizierte Männer unter 45 Jahre ausschließlich im Rahmen von Job-Rotation-Projekten oder Qualifizierungsverbünden, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden
Nicht förderbar sind:
- UnternehmenseigentümerInnen
- handelsrechtliche Geschäftsführer und Geschäftsführer von Vereinen
- Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
- leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis
- ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren Arbeitsverhältnis kürzer als drei Monate aufrecht ist
- ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht wird. Wie viel wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,-- pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Wo wird gefördert?
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.
Bildungsfreibetrag für Unternehmen
Um Weiterbildungsmaßnahmen verstärkt zu fördern, wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes 2002 eine Erhöhung des Freibetrages für Weiterbildung von 9 auf 20% bewirkt. Für Unternehmer, die diesen Bildungsfreibetrag nicht nützen können, wird dieser Freibetrag in eine Prämie von 6% des Bildungsaufwandes umgewandelt.
Steuerliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung
Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sind steuerlich absetzbar. Die Seminare müssen mit dem bis dato ausgeübten (art)verwandten Beruf zu tun haben. Unselbständig Erwerbstätige können ihre Weiterbildungskosten (Bruttobeträge) im Sinne der Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.
Weitere Informationen über Weiterbildungsförderungen:
www.eduvista.com
www.esf.at
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